Verkaufsbedingungen für freihändige Verkaufe






 




Verkaufsbedingungen

 

 

 
Dieser Verkauf wird durchgeführt im Namen und für Rechnung des jeweiligen Auftraggebers.
 
Die Gegenstände werden ohne Gewährleistung des Auftraggebers und des Verkäufers für deren Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit verkauft.
Die Gegenstände werden so verkauft, wie sie stehen oder liegen. Für Schäden und Mängel, Bruch und Riss und für sonstige Mängel wird keine
Gewähr geleistet. Die technischen Daten und weiteren Angaben sind unverbindlich und stellen nur eine annähernde Beschreibung dar. Insbesondere
technische Daten, Baujahre, Ausstattungs- oder Typenbezeichnungen können aufgrund der besonderen Sachlage von den tatsächlichen Produktdaten
abweichen. Der Käufer verzichtet auch schon wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeit der Vorbesichtigung auf Geltendmachung etwaiger
Prospekthaftung.
 
Die aufgeführten Positionen werden freibleibend angeboten und bis zum Verkaufstermin sind aus rechtlichen Gründen Änderungen vorbehalten.
Ebenso sind Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Verkäufe unter Vorbehalt der Zustimmung des jeweiligen Auftraggebers sind bis zur Entscheidung der
Zustimmungbis 6 Wochen nach dem Verkauf für den Käufer bindend.
 
Mit dem Verkauf erfolgt auch unmittelbar die Übergabe des gekauften Gegenstandes an den Käufer und somit geht die Sachgefahr auf ihn über.
Die Demontage und der Abtransport kann nur in dem vorgesehenen Zeitraum durchgeführt werden. Ein unent-geltlicher Verwahrungsauftrag zwischen
Verkäufer und Käufer wird nicht geschlossen. Dieses gilt auch dann, wenn der Abtransport wegen Nichteinhaltung der Zahlungsbe-dingungen noch
verweigert wird.

Eine Sachversicherung für die gekauften Gegenstände besteht nicht. Für den Untergang oder für nachträglich eingetretene Mängel von oder an
gekauften Gegenständen nach Verkauf haftet der Verkäufer bzw. sein Auftraggeber in keinem Fall. Die Bewachung bzw. die Versicherung der gekauften
Gegenstände obliegt dem Käufer.
 
Die beim Verkauf oder im Nachverkauf ausgestellten Rechnungen werden unter dem Vorbehalt der besonderen Nachprüfung und eventuellen
Berichtigung erteilt. Irrtum bleibt vorbehalten. Die Kaufpreise hat der Käufer nebst einer Verwertungsprovision in Höhe von 18 % des Kaufpreises zzgl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf Kaufpreis und Verwertungsprovision sofort nach Verkauf an den Verkäufer zu zahlen und zwar per Barzahlung, per
bankbestätigtem Scheck ohne Zusatzjeglicher banküblicher Vorbehalte oder per Blitzgiro mit telefonischem Avis. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Für Käufer mit nichtinländischem Sitz geltenggfls. modifizierte Rechnungslegungen.
 
Demontage und Abtransport: Die gekauften Gegenstände müssen in dem vorgesehenen Zeitraum demontiert und abtransportiert werden. Bei
größeren Aggregaten können in Ausnahmefällen schriftliche Sondervereinbarungen getroffen werden.
 
Die gekauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftraggebers. Für Unfälle am Verkaufsort und bei der
Besichtigung wird keine Haftung übernommen.
 
Als vereinbarter Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt für Vollkaufleute 58097 Hagen.