Versteigerungsbedingungen zu ONLINE-Versteigerungen






Versteigerungsbedingungen 

zu Online-Versteigerungen

 




1 Gegenstand
 
Die VENTA Industrieversteigerungen GmbH (im Folgenden „Versteigerer“ genannt), Bandstahlstraße 33 in 58093 Hagen, versteigert über das Internet namens,
im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Auftraggebers gebrauchte sowie auch neue Gegenstände aus Insolvenz-, Liquidations- oder Pfandmassen. Die
nachstehenden Versteigerungsbedingungen regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen Auftraggeber bzw. Versteigerer sowie den Personen, die im Rahmen
der Versteigerungen über das Internet Gebote für die zu versteigernden Objekte abgeben (nachfolgend „Bieter“ genannt) bzw. diese durch Zuschlag erwerben
(nachfolgend „Käufer“ genannt).
 
2 Anmeldung (Registrieren) und Teilnahme
 
Zur Teilnahme an Online-Versteigerungen ist die Zulassung durch den Versteigerer sowie die ordnungsgemäße Anmeldung auf unserem Portal erforderlich.
 
Als Bieter werden nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zugelassen.
 
Der Antrag auf Zulassung ist über die Homepage des Versteigerers https://auction.venta24.de unter dem Link „Registrieren“ zu stellen. Der Bieter ist
verpflichtet, sämtliche Angaben, die zu einer zweifelsfreien Identifizierung und zur Kontaktaufnahme notwendig sind, vollständig und wahrheitsgemäß
anzugeben. Im Falle natürlicher Personen sind dies insbesondere Name und Vorname, Geburtsdatum und Postanschrift sowie Telefonnummer und E-Mail
Adresse. Im Falle juristischer Personen ist insbesondere die Angabe der vollständigen Firmenbezeichnung, der Geschäftsanschrift, der vertretungs-
berechtigten Personen sowie Telefonnummer und E-Mail Adresse anzugeben. Im Falle einer Änderung dieser Daten ist der Bieter verpflichtet, diese
unverzüglich zu aktualisieren.
 
Bei der Anmeldung hat der Bieter einen frei wählbaren Bieternamen anzugeben, unter dem er an den Versteigerungen teilnehmen wird. Aus dem
Bieternamen darf auf die Identität des Bieters nicht geschlossen werden können. Der gewählte Bietername darf die Rechte Dritter, insbesondere Namens-,
Marken- oder Urheberrechte nicht verletzen und nicht gegen die guten Sitten oder strafrechtliche Vorschriften verstoßen.
 
Ein Anspruch auf Zulassung zur Auktion besteht nicht.
 
Nach dem Absenden des Antrages auf Zulassung erhält der Bieter im Falle der Annahme durch den Versteigerer eine E-Mail mit einem Link, über
den er die Anmeldung nochmals bestätigen muss. Hiermit akzeptiert er auch die vorliegenden Versteigerungsbedingungen. Erst danach kann der
Bieter bei den Versteigerungen mitbieten. Der Bieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keine Dritten Kenntnis von seinem Bieternamen und
seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Bieter entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist er verpflichtet, dieses
dem Versteigerer unverzüglich mitzuteilen.
 
3 Ablauf der Versteigerung
 
Angaben im Versteigerungskatalog, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und
stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar. Insbesondere wird keine Beschaffenheitsgarantie übernommen.
Eine Prospekthaftung besteht nicht. Der Bieter erhält Gelegenheit, den jeweiligen Gegenstand persönlich am jeweiligen Standort in Augenschein
zu nehmen. Standort und genaue Besichtigungszeiten ergeben sich jeweils aus der Beschreibung.
Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zusammenzulegen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.
Die Höhe der Beträge, die geboten werden müssen, bestimmt der Versteigerer für die ganze Versteigerung oder auch für einzelne Stücke.
 
Die Dauer einer Versteigerung wird auf einen bestimmten Zeitraum (Versteigerungsfrist), gemessen anhand der ausschließlich maßgeblichen
Systemuhrzeit des Versteigerers, festgesetzt. Das voraussichtliche Versteigerungsende wird angezeigt. Die Versteigerung endet 1 Min. nach
dem letzten Gebot, frühestens an dem angegebenen Zeitpunkt.
Danach werden keine höheren Gebote mehr zugelassen. Es gilt die Uhrzeit des Servers auf dem die Online-Versteigerung abläuft.
 
Die eingestellten Sachen werden zu einem Startpreis ausgeboten. Das Ausgebot ist eine Aufforderung, Gebote zur Ersteigerung abzugeben
und noch kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.
 
Die Mindeststeigerungsschritte ergeben sich wie folgt:
 
Gebot - Mindeststeigerungsschritt

bis 50,00Euro -  5,00 Euro
bis 100,00 Euro - 10,00 Euro
bis 350,00 Euro - 20,00 Euro
bis 500,00 Euro - 40,00 Euro
bis 480,00 Euro - 30,00 Euro
bis 1.000,00 Euro - 50,00 Euro
bis 5.000,00 Euro - 100,00 Euro
bis 20.000,00 Euro - 200,00 Euro
bis 30.000,00 Euro - 500,00 Euro
bis 38.000,00 Euro - 1.000,00 Euro
bis 48.000,00 Euro - 2.000,00 Euro
bis 50.000,00 Euro - 2.500,00 Euro
bis 200.000,00 Euro - 3.000,00 Euro
über 200.000,00 Euro - 10.000,00 Euro

 
Wird ein höherer Betrag als das Anfangsgebot oder der Mindeststeigerungsschritt geboten, aktiviert sich automatisch der elektronische
Bietagent. Dieser bietet im Rahmen der vorgesehenen Mindeststeigerungsschritte bis zum eingegebenen Höchstbetrag automatisch den Betrag,
der notwendig ist, um Höchstbieter zu werden oder zu bleiben.
 
Das vom Bieter abgegebene Gebot ist ein Angebot auf Erteilung des Zuschlages und damit auf Abschluss eines Kaufvertrages. Der Bieter ist
an sein Angebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt.
 
Erfolgt ein die bisherigen Gebote übersteigendes Gebot weniger als 1 Min. vor Ablauf der Schlusszeit der Versteigerung, so wird der Schlusszeitpunkt
so weit hinausgeschoben, dass zwischen Abgabe dieses Höchstgebotes und Beendigung der Versteigerung ein Zeitraum von 1 Min. liegt. Dies geschieht
jeweils so lange, bis innerhalb eines Zeitraumes von 1 Min. kein höheres Angebot mehr eingeht.
 
Nach Ablauf der Bietzeit kann der Versteigerer den Zuschlag erteilen. Dies wird dem Bieter per E-Mail mitgeteilt. Erst hierdurch kommt der Kaufvertrag
zustande. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlages besteht auch bei Abgabe des Höchstgebotes nicht. Geben mehrere Personen ein gleich hohes
Gebot ab und bleibt die Aufforderung des Versteigerers zur Abgabe eines höheren Angebotes erfolglos, so ist der Versteigerer berechtigt, aber nicht
verpflichtet, den Zuschlag nach eigenem Ermessen zu erteilen; er kann stattdessen auch neu ausbieten.
 
Der Versteigerer behält es sich vor, eine Versteigerung vor Ablauf der Versteigerungsfrist abzubrechen und eingehende Angebote nicht anzunehmen.
 
Erreicht das Höchstgebot nicht den in der Artikelbeschreibung genannten Mindestpreis, so kann der Zuschlag unter Vorbehalt erfolgen. In diesem Fall
ist der Höchstbietende an sein Angebot auch über den Ablauf des Bietzeitraums hinaus bis zu einer Dauer von maximal 10 Tagen gebunden.
Während dieser Frist kann der Versteigerer das Angebot durch Erteilung des vorbehaltslosen Zuschlages annehmen.
 
Bei den Artikeln, die unter Vorbehalt (gem. §168 InsO) versteigert werden, ist der Höchstbietende an sein Angebot über den Ablauf des Bietzeitraums
hinaus bis zu einer Dauer von maximal 30 Tagen gebunden.
 
Durch Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes auf den Käufer über.
 
Ein Widerrufsrecht steht dem Käufer gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB nicht zu.
 
4 Kaufpreis und Zahlung
 
Der Kaufpreis ist fällig mit Erteilung des Zuschlages bzw. nach Aufhebung des Vorbehaltes bei Artikeln, die unter Vorbehalt versteigert werden.
Er setzt sich zusammen aus dem vom Käufer abgegebenen Angebot zzgl. 18% Versteigerungsaufgeld sowie der Umsatzsteuer in der jeweils
geltenden Höhe auf den Gesamtbetrag. Der Käufer erhält binnen 24 Stunden nach dem Zuschlag per E-Mail eine Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist.
 
Käufer aus EU-Staaten und nicht EU-Staaten haben die Umsatzsteuer als Kaution an den Versteigerer zu zahlen. Nach Vorliegen der
ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere wird die Umsatzsteuer rückerstattet.
 
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechtes ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
5 Abholung der erworbenen Gegenstände und Eigentumsvorbehalt
 
Abtransport und ggf. Demontage der Kaufsache haben an den vom Versteigerer angegebenen Terminen zu erfolgen. Anderenfalls berechnet der
Versteigerer Lagerungskosten in Höhe von pauschal 100,00 € pro Tag/pro Gegenstand.
 
Der Abtransport und die Demontage der Kaufsache erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Abholung des erworbenen Gegenstandes
erfolgt wie in der Auktionsbeschreibung angegeben. Eine Übergabe an den Käufer erfolgt nur nach Eingang der Kaufpreiszah
 
Das Eigentum an den verkauften Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Versteigerungsaufgeld und
Umsatzsteuer auf den Käufer über.
 
6 Sachmängelhaftung
 
Alle Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeder Sachmängelhaftung.
Eventuelle Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Käuf

7 Schadensersatz
 
Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit seiner Website und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im
Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere haftet der Versteigerer nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer
Mängel von Bietern abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig bei dem Versteigerer eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.
Bei Verlust, Untergang oder nicht erfolgter Inbesitznahme ist der Ersatzanspruch  der erwerbenden Partei auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.
 
 
8 Datenschutzerklärung
 
Der Versteigerer wird im Rahmen der jeweiligen Versteigerung die mit der Versteigerung im Zusammenhang stehenden Daten (nachfolgend: „Daten“)
erheben, verarbeiten und nutzen unter Beachtung dieser Datenschutzerklärung und den deutschen Datenschutzgesetzen. Der Versteigerer wird alle
Personen, die von ihm im Zusammenhang mit der jeweiligen Versteigerung beauftragt sind, anweisen, diese Datenschutzerklärung und die deutschen
Datenschutzgesetze zu beachten. Der Bieter bzw. Käufer erklärt sich mit Teilnahme an der jeweiligen Versteigerung mit der Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung der damit im Zusammenhang stehenden Daten einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen
werden.
 
Die Daten werden primär zur Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Versteigerung genutzt und ohne Zustimmung an Dritte nicht weitergegeben;
außer es ist für die Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Versteigerung erforderlich. Für den Fall der Weitergabe erfolgt diese unter Beachtung
dieser Datenschutzerklärung und den deutschen Datenschutzgesetzen.
 
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist VENTA Industrieversteigerungen GmbH, die auch als Datenverarbeiter tätig wird. Die Daten
werden ausschließlich in Deutschland erhoben, verarbeitet und genutzt. Fragen zum Datenschutz, Auskunft über die beim Versteigerer gespeicherten
Daten, Löschungsverlangen der Daten und die Erklärung des Widerrufs (siehe oben Nr. 1) sind an info@venta24.de zu richten.
 
9 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel
 
Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
 
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die
Gültigkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen unberührt.