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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Gegenstand
versteigert über das Internet namens, im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Auftraggebers gebrauchte sowie auch
neue Gegenstände aus Insolvenz-, Liquidations- oder Pfandmassen. Die nachstehenden Versteigerungsbedingungen regeln
die rechtlichen Verhältnisse zwischen Auftraggeber bzw. Versteigerer sowie den Personen, die im Rahmen
der Versteigerungen über das Internet Gebote für die zu versteigernden Objekte abgeben (nachfolgend „Bieter“ genannt) bzw.
diese durch Zuschlag erwerben (nachfolgend „Käufer“ genannt).
auf unserem Portal erforderlich.
zu stellen. Der Bieter ist verpflichtet, sämtliche Angaben, die zu einer zweifelsfreien Identifizierung und zur Kontaktaufnahme
notwendig sind, vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Im Falle natürlicher Personen sind dies insbesondere Name und
Vorname, Geburtsdatum und Postanschrift sowie Telefonnummer und E-Mail Adresse. Im Falle juristischer Personen ist
insbesondere die Angabe der vollständigen Firmenbezeichnung, der Geschäftsanschrift, der vertretungsberechtigten
Personen sowie Telefonnummer und E-Mail Adresse anzugeben. Im Falle einer Änderung dieser Daten ist der Bieter
verpflichtet, diese unverzüglich zu aktualisieren.
teilnehmen wird. Aus dem Bieternamen darf auf die Identität des Bieters nicht geschlossen werden können. Der gewählte
Bietername darf die Rechte Dritter, insbesondere Namens-, Marken- oder Urheberrechte nicht verletzen und nicht gegen
die guten Sitten oder strafrechtliche Vorschriften verstoßen.
mit einem Link, über den er die Anmeldung nochmals bestätigen muss. Hiermit akzeptiert er auch die vorliegenden
Versteigerungsbedingungen. Erst danach kann der Bieter bei den Versteigerungen mitbieten. Der Bieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen,
dass keine Dritten Kenntnis von seinem Bieternamen und seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Bieter
entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist er verpflichtet, dieses dem Versteigerer unverzüglich mitzuteilen.
sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar. Insbesondere wird keine
Beschaffenheitsgarantie übernommen. Eine Prospekthaftung besteht nicht. Der Bieter erhält Gelegenheit, den jeweiligen
Gegenstand persönlich am jeweiligen Standort in Augenschein zu nehmen.
Standort und genaue Besichtigungszeiten ergeben sich jeweils aus der Beschreibung.
Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zusammenzulegen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern
oder zurückzuziehen.
Die Höhe der Beträge, die geboten werden müssen, bestimmt der Versteigerer für die ganze Versteigerung oder auch
für einzelne Stücke.
maßgeblichen Systemuhrzeit des Versteigerers, festgesetzt. Das voraussichtliche Versteigerungsende wird angezeigt.
Die Versteigerung endet 1 Min. nach dem letzten Gebot, frühestens an dem angegebenen Zeitpunkt.
Danach werden keine höheren Gebote mehr zugelassen. Es gilt die Uhrzeit des Servers auf dem die Online-Versteigerung abläuft.
und noch kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.
bis 50,00Euro - 5,00 Euro
bis 100,00 Euro - 10,00 Euro
bis 350,00 Euro - 20,00 Euro
bis 500,00 Euro - 40,00 Euro
bis 480,00 Euro - 30,00 Euro
bis 1.000,00 Euro - 50,00 Euro
bis 5.000,00 Euro - 100,00 Euro
bis 20.000,00 Euro - 200,00 Euro
bis 30.000,00 Euro - 500,00 Euro
bis 38.000,00 Euro - 1.000,00 Euro
bis 48.000,00 Euro - 2.000,00 Euro
bis 50.000,00 Euro - 2.500,00 Euro
bis 200.000,00 Euro - 3.000,00 Euro
über 200.000,00 Euro - 10.000,00 Euro
der elektronische Bietagent. Dieser bietet im Rahmen der vorgesehenen Mindeststeigerungsschritte bis zum eingegebenen
Höchstbetrag automatisch den Betrag, der notwendig ist, um Höchstbieter zu werden oder zu bleiben.
Der Bieter istan sein Angebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt.
so wird der Schlusszeitpunkt so weit hinausgeschoben, dass zwischen Abgabe dieses Höchstgebotes und Beendigung
der Versteigerung ein Zeitraum von 1 Min. liegt. Dies geschieht jeweils so lange, bis innerhalb eines Zeitraumes von 1 Min.
kein höheres Angebot mehr eingeht.
Erst hierdurch kommt der Kaufvertrag zustande. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlages besteht auch bei Abgabe
des Höchstgebotes nicht. Geben mehrere Personen ein gleich hohes Gebot ab und bleibt die Aufforderung des Versteigerers
zur Abgabe eines höheren Angebotes erfolglos, so ist der Versteigerer berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Zuschlag nach
eigenem Ermessen zu erteilen; er kann stattdessen auch neu ausbieten.
Angebote nicht anzunehmen.
erfolgen. In diesem Fall ist der Höchstbietende an sein Angebot auch über den Ablauf des Bietzeitraums hinaus bis zu einer Dauer
von maximal 30 Tagen gebunden.
Während dieser Frist kann der Versteigerer das Angebot durch Erteilung des vorbehaltslosen Zuschlages annehmen.
über den Ablauf des Bietzeitraums hinaus bis zu einer Dauer von maximal 45 Tagen gebunden.
Vorbehalt versteigert werden.
Er setzt sich zusammen aus dem vom Käufer abgegebenen Angebot zzgl. 18% Versteigerungsaufgeld sowie der
Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe auf den Gesamtbetrag. Der Käufer erhält binnen 24 Stunden nach dem
Zuschlag per E-Mail eine Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist.
Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere wird die Umsatzsteuer rückerstattet.
anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Anderenfalls berechnet der Versteigerer Lagerungskosten in Höhe von pauschal 100,00 € pro Tag/pro Gegenstand.
erworbenen Gegenstandes erfolgt wie in der Auktionsbeschreibung angegeben. Eine Übergabe an den Käufer erfolgt
nur nach Eingang der Kaufpreiszahlung.
Versteigerungsaufgeld und Umsatzsteuer auf den Käufer über.
jeder Sachmängelhaftung. Eventuelle Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere haftet der Versteigerer nicht für Schäden,
die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Bietern abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig bei dem
Versteigerer eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.
stehenden Daten (nachfolgend: „Daten“) erheben, verarbeiten und nutzen unter Beachtung dieser Datenschutzerklärung
und den deutschen Datenschutzgesetzen. Der Versteigerer wird alle Personen, die von ihm im Zusammenhang mit der
jeweiligen Versteigerung beauftragt sind, anweisen, diese Datenschutzerklärung und die deutschen Datenschutzgesetze
zu beachten. Der Bieter bzw. Käufer erklärt sich mit Teilnahme an der jeweiligen Versteigerung mit der Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung der damit im Zusammenhang stehenden Daten einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für
die Zukunft widerrufen werden.
Dritte nicht weitergegeben; außer es ist für die Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Versteigerung erforderlich.
Für den Fall der Weitergabe erfolgt diese unter Beachtung dieser Datenschutzerklärung und den deutschen Datenschutzgesetzen.
tätig wird. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland erhoben, verarbeitet und genutzt. Fragen zum Datenschutz, Auskunft
über die beim Versteigerer gespeicherten Daten, Löschungsverlangen der Daten und die Erklärung des Widerrufs (siehe oben Nr. 1)
sind an info@venta24.de zu richten.
Wohnsitzgericht zu verklagen.
so bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen unberührt.
Widerrufsrecht
Die von Ihnen abgegebenen Gebote sind verbindlich.
Ein erteilter Zuschlag ist verbindlich und erfordert die Abnahme.
Eine Lösung aus dem Kaufvertrag kann nur seitens des Verkäufers erfolgen
und dieses ohne jede Rechtspflicht.
Impressum
Impressum
Bandstahlstr. 33, 58093 Hagen
Telefon: +49 2331-9663-0 Telefax: +49 2331-9663-21
E-Mail: info@venta24.de
Geschäftsführer: Rolf Stankowski, Kontakt
Datenschutzbeauftragter: Finn Stankowski, Kontakt
Registergericht: Amtsgericht Hagen
Registernummer: 3 HRB Nr. 1370
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 125134220
Haftungshinweis:
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