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Verbleibende Zeit
14T 08h:25m:57s (Donnerstag, 5. Dezember 2024 um 16:14:00)
Aktuelles Gebot

500,00 EUR 1 Gebote

(Mindestgebot 550,00 EUR)
0,18 EUR
0,22 EUR
1,40 EUR
Mitteilung des Verkäufers
Bitten denken Sie daran, dass zu jedem angegebenen Gebotspreis sich 18 % Aufgeld sowie die zur Zeit des Zuschlags gültige Mehrwertsteuer addieren. Sollten Zuschläge entfallen, wird dieses beim betroffenen Artikel angegeben. Bei Gegenständen aus Privatinsolvenzen addieren sich lediglich der Zuschlag, das 18 %ige Aufgeld sowie nur die MwSt. auf die 18%. Nach erfolgtem Zuschlag erhalten Sie die Rechnung per Mail direkt von der VENTA.
Standort
Standort: Deutschland, 51645
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
      1 Gegenstand

Die VENTA Industrieversteigerungen GmbH (im Folgenden „Versteigerer“ genannt), Bandstahlstraße 33 in 58093 Hagen,
versteigert über das Internet namens, im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Auftraggebers gebrauchte sowie auch
neue Gegenstände aus Insolvenz-, Liquidations- oder Pfandmassen. Die nachstehenden Versteigerungsbedingungen regeln
die rechtlichen Verhältnisse zwischen Auftraggeber bzw. Versteigerer sowie den Personen, die im Rahmen
der Versteigerungen über das Internet Gebote für die zu versteigernden Objekte abgeben (nachfolgend „Bieter“ genannt) bzw.
diese durch Zuschlag erwerben (nachfolgend „Käufer“ genannt).
 
2 Anmeldung (Registrieren) und Teilnahme
 
Zur Teilnahme an Online-Versteigerungen ist die Zulassung durch den Versteigerer sowie die ordnungsgemäße Anmeldung
auf unserem Portal erforderlich.
 
Als Bieter werden nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zugelassen.
 
Der Antrag auf Zulassung ist über die Homepage des Versteigerers https://auction.venta24.de unter dem Link „Registrieren“
zu stellen. Der Bieter ist verpflichtet, sämtliche Angaben, die zu einer zweifelsfreien Identifizierung und zur Kontaktaufnahme
notwendig sind, vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Im Falle natürlicher Personen sind dies insbesondere Name und
Vorname, Geburtsdatum und Postanschrift sowie Telefonnummer und E-Mail Adresse. Im Falle juristischer Personen ist
insbesondere die Angabe der vollständigen Firmenbezeichnung, der Geschäftsanschrift, der vertretungsberechtigten
Personen sowie Telefonnummer und E-Mail Adresse anzugeben. Im Falle einer Änderung dieser Daten ist der Bieter
verpflichtet, diese unverzüglich zu aktualisieren.
 
Bei der Anmeldung hat der Bieter einen frei wählbaren Bieternamen anzugeben, unter dem er an den Versteigerungen
teilnehmen wird. Aus dem Bieternamen darf auf die Identität des Bieters nicht geschlossen werden können. Der gewählte
Bietername darf die Rechte Dritter, insbesondere Namens-, Marken- oder Urheberrechte nicht verletzen und nicht gegen
die guten Sitten oder strafrechtliche Vorschriften verstoßen.
 
Ein Anspruch auf Zulassung zur Auktion besteht nicht.
 
Nach dem Absenden des Antrages auf Zulassung erhält der Bieter im Falle der Annahme durch den Versteigerer eine E-Mail
mit einem Link, über den er die Anmeldung nochmals bestätigen muss. Hiermit akzeptiert er auch die vorliegenden
Versteigerungsbedingungen. Erst danach kann der Bieter bei den Versteigerungen mitbieten. Der Bieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen,
dass keine Dritten Kenntnis von seinem Bieternamen und seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Bieter
entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist er verpflichtet, dieses dem Versteigerer unverzüglich mitzuteilen.
 
3 Ablauf der Versteigerung
 
Angaben im Versteigerungskatalog, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben
sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar. Insbesondere wird keine
Beschaffenheitsgarantie übernommen. Eine Prospekthaftung besteht nicht. Der Bieter erhält Gelegenheit, den jeweiligen
Gegenstand persönlich am jeweiligen Standort in Augenschein zu nehmen.
Standort und genaue Besichtigungszeiten ergeben sich jeweils aus der Beschreibung.
Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zusammenzulegen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern
oder zurückzuziehen.
Die Höhe der Beträge, die geboten werden müssen, bestimmt der Versteigerer für die ganze Versteigerung oder auch
für einzelne Stücke.
 
Die Dauer einer Versteigerung wird auf einen bestimmten Zeitraum (Versteigerungsfrist), gemessen anhand der ausschließlich
maßgeblichen Systemuhrzeit des Versteigerers, festgesetzt. Das voraussichtliche Versteigerungsende wird angezeigt.
Die Versteigerung endet 1 Min. nach dem letzten Gebot, frühestens an dem angegebenen Zeitpunkt.
Danach werden keine höheren Gebote mehr zugelassen. Es gilt die Uhrzeit des Servers auf dem die Online-Versteigerung abläuft.
 
Die eingestellten Sachen werden zu einem Startpreis ausgeboten. Das Ausgebot ist eine Aufforderung, Gebote zur Ersteigerung abzugeben
und noch kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.
 
Die Mindeststeigerungsschritte ergeben sich wie folgt:
 
Gebot - Mindeststeigerungsschritt

bis 50,00Euro -  5,00 Euro
bis 100,00 Euro - 10,00 Euro
bis 350,00 Euro - 20,00 Euro
bis 500,00 Euro - 40,00 Euro
bis 480,00 Euro - 30,00 Euro
bis 1.000,00 Euro - 50,00 Euro
bis 5.000,00 Euro - 100,00 Euro
bis 20.000,00 Euro - 200,00 Euro
bis 30.000,00 Euro - 500,00 Euro
bis 38.000,00 Euro - 1.000,00 Euro
bis 48.000,00 Euro - 2.000,00 Euro
bis 50.000,00 Euro - 2.500,00 Euro
bis 200.000,00 Euro - 3.000,00 Euro
über 200.000,00 Euro - 10.000,00 Euro

 
Wird ein höherer Betrag als das Anfangsgebot oder der Mindeststeigerungsschritt geboten, aktiviert sich automatisch
der elektronische Bietagent. Dieser bietet im Rahmen der vorgesehenen Mindeststeigerungsschritte bis zum eingegebenen
Höchstbetrag automatisch den Betrag, der notwendig ist, um Höchstbieter zu werden oder zu bleiben.
 
Das vom Bieter abgegebene Gebot ist ein Angebot auf Erteilung des Zuschlages und damit auf Abschluss eines Kaufvertrages.
Der Bieter istan sein Angebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt.
 
Erfolgt ein die bisherigen Gebote übersteigendes Gebot weniger als 1 Min. vor Ablauf der Schlusszeit der Versteigerung,
so wird der Schlusszeitpunkt so weit hinausgeschoben, dass zwischen Abgabe dieses Höchstgebotes und Beendigung
der Versteigerung ein Zeitraum von 1 Min. liegt. Dies geschieht jeweils so lange, bis innerhalb eines Zeitraumes von 1 Min.
kein höheres Angebot mehr eingeht.
 
Nach Ablauf der Bietzeit kann der Versteigerer den Zuschlag erteilen. Dies wird dem Bieter per E-Mail mitgeteilt.
Erst hierdurch kommt der Kaufvertrag zustande. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlages besteht auch bei Abgabe
des Höchstgebotes nicht. Geben mehrere Personen ein gleich hohes Gebot ab und bleibt die Aufforderung des Versteigerers
zur Abgabe eines höheren Angebotes erfolglos, so ist der Versteigerer berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Zuschlag nach
eigenem Ermessen zu erteilen; er kann stattdessen auch neu ausbieten.
 
Der Versteigerer behält es sich vor, eine Versteigerung vor Ablauf der Versteigerungsfrist abzubrechen und eingehende
Angebote nicht anzunehmen.
 
Erreicht das Höchstgebot nicht den in der Artikelbeschreibung genannten Mindestpreis, so kann der Zuschlag unter Vorbehalt
erfolgen. In diesem Fall ist der Höchstbietende an sein Angebot auch über den Ablauf des Bietzeitraums hinaus bis zu einer Dauer
von maximal 30 Tagen gebunden.
Während dieser Frist kann der Versteigerer das Angebot durch Erteilung des vorbehaltslosen Zuschlages annehmen.
 
Bei den Artikeln, die unter Vorbehalt (gem. §168 InsO) versteigert werden, ist der Höchstbietende an sein Angebot
über den Ablauf des Bietzeitraums hinaus bis zu einer Dauer von maximal 45 Tagen gebunden.
 
Durch Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes auf den Käufer über.
 
Ein Widerrufsrecht steht dem Käufer gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB nicht zu.
 
4 Kaufpreis und Zahlung
 
Der Kaufpreis ist fällig mit Erteilung des Zuschlages bzw. nach Aufhebung des Vorbehaltes bei Artikeln, die unter
Vorbehalt versteigert werden.
Er setzt sich zusammen aus dem vom Käufer abgegebenen Angebot zzgl. 18% Versteigerungsaufgeld sowie der
Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe auf den Gesamtbetrag. Der Käufer erhält binnen 24 Stunden nach dem
Zuschlag per E-Mail eine Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist.
 
Käufer aus EU-Staaten und nicht EU-Staaten haben die Umsatzsteuer als Kaution an den Versteigerer zu zahlen.
Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere wird die Umsatzsteuer rückerstattet.
 
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
5 Abholung der erworbenen Gegenstände und Eigentumsvorbehalt
 
Abtransport und ggf. Demontage der Kaufsache haben an den vom Versteigerer angegebenen Terminen zu erfolgen.
Anderenfalls berechnet der Versteigerer Lagerungskosten in Höhe von pauschal 100,00 € pro Tag/pro Gegenstand.
 
Der Abtransport und die Demontage der Kaufsache erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Abholung des
erworbenen Gegenstandes erfolgt wie in der Auktionsbeschreibung angegeben. Eine Übergabe an den Käufer erfolgt
nur nach Eingang der Kaufpreiszahlung.
 
Das Eigentum an den verkauften Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst
Versteigerungsaufgeld und Umsatzsteuer auf den Käufer über.
 
6 Sachmängelhaftung
 
Alle Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss
jeder Sachmängelhaftung. Eventuelle Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
 
7 Schadensersatz
 
Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit seiner Website und haftet nicht für mögliche
Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere haftet der Versteigerer nicht für Schäden,
die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Bietern abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig bei dem
Versteigerer eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.
 
8 Datenschutzerklärung
 
Der Versteigerer wird im Rahmen der jeweiligen Versteigerung die mit der Versteigerung im Zusammenhang
stehenden Daten (nachfolgend: „Daten“) erheben, verarbeiten und nutzen unter Beachtung dieser Datenschutzerklärung
und den deutschen Datenschutzgesetzen. Der Versteigerer wird alle Personen, die von ihm im Zusammenhang mit der
jeweiligen Versteigerung beauftragt sind, anweisen, diese Datenschutzerklärung und die deutschen Datenschutzgesetze
zu beachten. Der Bieter bzw. Käufer erklärt sich mit Teilnahme an der jeweiligen Versteigerung mit der Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung der damit im Zusammenhang stehenden Daten einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für
die Zukunft widerrufen werden.
 
Die Daten werden primär zur Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Versteigerung genutzt und ohne Zustimmung an
Dritte nicht weitergegeben; außer es ist für die Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Versteigerung erforderlich.
Für den Fall der Weitergabe erfolgt diese unter Beachtung dieser Datenschutzerklärung und den deutschen Datenschutzgesetzen.
 
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist VENTA Industrieversteigerungen GmbH, die auch als Datenverarbeiter
tätig wird. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland erhoben, verarbeitet und genutzt. Fragen zum Datenschutz, Auskunft
über die beim Versteigerer gespeicherten Daten, Löschungsverlangen der Daten und die Erklärung des Widerrufs (siehe oben Nr. 1)
sind an info@venta24.de zu richten.
 
9 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel
 
Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
 
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden,
so bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen unberührt.

Widerrufsrecht

Sie bieten als Gewerblicher auf einer gewerblichen Homepage (B2B).
Die von Ihnen abgegebenen Gebote sind verbindlich.
Ein erteilter Zuschlag ist verbindlich und erfordert die Abnahme.
Eine Lösung aus dem Kaufvertrag kann nur seitens des Verkäufers erfolgen
und dieses ohne jede Rechtspflicht.

Impressum

Impressum


Bandstahlstr. 33, 58093 Hagen

Telefon: +49 2331-9663-0       Telefax: +49 2331-9663-21
E-Mail: info@venta24.de

Geschäftsführer: Rolf Stankowski,  Kontakt
Datenschutzbeauftragter: Finn Stankowski, Kontakt


Registergericht: Amtsgericht Hagen

Registernummer: 3 HRB Nr. 1370


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 125134220

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